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Fischereischeinprüfung am 18.11.2024

Amt Röbel-Müritz, den 07. 11. 2024

 

Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (FschPrVO M-V) vom 11. August 2005, (GVOBl. M-V S. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Juni 2010 (GVOBl. M-V S. 360) gebe ich hiermit bekannt, dass die nächste Fischereischeinprüfung des Amtes Röbel-Müritz 

 

                        am Montag, dem 18.11.2024,

                        um 18:00 Uhr, 

 

im Haus des Gastes, Straße der Dt. Einheit 7, 17207 Röbel / Müritz

 

stattfindet.

 

Schriftliche Anmeldungen zu dieser Prüfung sind mindestens eine Woche vor dem angegebenen Prüfungstermin an das Amt Röbel-Müritz, Ordnungsamt, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz zu senden bzw. direkt im Ordnungsamt, Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz abzugeben und müssen daher spätestens am Montag, dem 11.11.2024, dort eingegangen sein.

 

Mit der Anmeldung sind:        - Vor- und Familienname des Prüflings,

                                               - Geburtsdatum und Geburtsort, 

- sowie Anschrift des Hauptwohnsitzes einzureichen. 

 

Ferner ist bei minderjährigen Antragstellern die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen.   

Entsprechende Anmeldeformulare zur Fischereischeinprüfung sind im Ordnungsamt des Amtes Röbel - Müritz erhältlich. 

 

Gemäß Tarifstelle 304.3.1 der Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (KostLEVO M-V) vom 12. September 2005 (GVOBl. M-V S. 459), zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. April 2014 (GVOBl. M-V S. 154) werden für die Teilnahme an der Fischereischeinprüfung und Erteilung eines Zeugnisses oder eines Bescheides über das Nichtbestehen nach § 4 FschPrVO M-V Verwaltungsgebühren in Höhe von 15,00 EUR für Teilnehmer unter 18 Jahre; von 25,00 EUR für Teilnehmer über 18 Jahre erhoben. 

 

Auch sind von dem sich zur Prüfung Anmeldenden die Kosten der von ihm mit der Anmeldung zur Prüfung beantragten Bereitstellung

- eines Dolmetschers

zu tragen. 

 

Die Gebühren sind fällig mit Eingang der Anmeldung zur Fischereischeinprüfung im 

Amt Röbel-Müritz und zur Fälligkeit auf das Konto:

IBAN: DE80 1505 0100 0110 114400

BIC: NOLADE21WRN

Amtes Röbel-Müritz bei der Müritz - Sparkasse unter Angabe des Verwendungszwecks „Fischereischeinprüfung 2024, Name, Vorname (des Teilnehmers)“ zu überweisen bzw. in der Kasse des Amtes Röbel - Müritz, Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz bar einzuzahlen. Gleiches ist zutreffend für die Erstattung der o. a. Kosten.

 

Für die Teilnahme an der Prüfung werden nur die angemeldeten Personen zugelassen,

die zur Fälligkeit die Gebühr entrichtet haben. Sofern die Gebühr überwiesen wird, ist dem Prüfer auf Verlangen am Tag der Prüfung durch die Vorlage des entsprechenden 

Kontoauszugs die fristgerechte Zahlung der Gebühr nachzuweisen. 

 

Die Fischereischeinprüfung wird erst bei einer Anzahl von mindestens 10 Teilnehmern durchgeführt. 

 

Für die Beantwortung etwaig bestehender Fragen steht Herr Schulz 

Tel.: 03993180254

E-Mail:  

gern zur Verfügung.

 

 

Im Auftrag

 

 

B. Schulz

Ordnungsamt